top of page

ÖGK: "Sofort-Antrags-Check" bei Entsendeanträgen


Mit dem 22. April 2024 will die ÖGK den Prozess zur Bearbeitung von Entsendeanträgen (E1 –Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Staat (EU/EWR/CH/GB) und E5 –Entsendung eines Arbeitnehmers in einen Vertragsstaat) optimieren.




Ab dann soll der Versand von Verbesserungsaufträgen oder Rückfrageschreiben eingestellt werden. Dienstgeber erhalten stattdessen bei unvollständigen oder widersprüchlichen Anträgen sofort ein Abweisungsschreiben mit genauer Begründung.


Effizienteres Verfahren

Der „Sofort-Antrags-Check“ entscheidet innerhalb kürzester Zeit über die Korrektheit von Anträgen, wenn diese per ELDA (= Elektronischer Datenaustausch) eingebracht werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, umgehend einen neuen, vollständigen bzw. fehlerfreien Antrag einzureichen. Verzögerungen, die bisher durch Verbesserungsaufträge oder Rückfrageschreiben entstanden sind, sollen somit deutlich reduziert werden.


Im Bereich der Kollisionsfälle (Antrag E2 – Eine Beschäftigung in mehreren Staaten, E3 – Mehrere Beschäftigungen in mehreren Staaten und E4 – Selbständige und unselbständige Tätigkeit(en) in verschiedenen Staaten) wird der beschleunigte Ablauf bereits seit Juli 2023 von der ÖGK eingesetzt.


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.


Foto: Wixmedien

23 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page