top of page
AutorenbildIG-TAX

ÖGK digitalisiert Service im zwischenstaatlichen Bereich

Aktualisiert: 19. Juli 2023


Frau auf dem Weg zur Auslandstätigkeit sitzt am Flughafen

Die Antragstellung bei Beschäftigung in mehreren Staaten (sogenannten Kollisionen) soll vereinfacht werden. Voraussetzung für eine rasche Abwicklung ist, dass die Anträge ab 03.07.2023 elektronisch per ELDA bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einlangen. Anträge in Papierform werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. technische Probleme) angenommen.


Wann liegen Kollisionen vor?

Kollisionen bestehen dann, wenn eine Person gewöhnlich

  • eine Beschäftigung in mehreren Staaten oder

  • mehrere Beschäftigungen in mehreren Staaten oder

  • selbständige und unselbständige Tätigkeiten in verschiedenen Staaten ausübt.


Was passiert nach der Antragsübermittlung?

Nach der Prüfung eines eingereichten Antrags hat die ÖGK verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten:

  • Erteilung der Bescheinigung PD A1, die bestätigt, dass die Person nationalen Rechtsvorschriften zu unterstellen ist.

  • Wenn die österreichischen Rechtsvorschriften nicht zur Anwendung kommen, wird ein Informationsschreiben zugesendet. (Die Bescheinigung PD A1 erhält der Antragsteller in diesem Fall vom Sozialversicherungsträger jenes Staates, dessen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.)

  • Ablehnung, wenn der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ist.


Detaillierte Informationen zu Entsendungen und Kollisionen finden Sie hier:

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien


19 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page