Änderungen in der Sozialversicherung im Jahr 2025
- IG-TAX
- 11. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Feb.

Mit Beginn jeden Jahres werden die SV-Werte angehoben. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit allen Werten für das Jahr 2025 zum Download. Besonders in Erinnerung rufen möchten wir die seit 2024 geltende Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen und die Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten.
Höhe des Säumniszuschlags in der Sozialversicherung
Ein Säumniszuschlag von € 65 fällt je Meldeverstoß (bis auf 2 Ausnahmen) an.
1. Ausnahme: bei verspäteter Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wird der Säumniszuschlag gestaffelt je nach Verspätung (bis zu fünf Tagen € 5, bis zu zehn Tagen € 11, bis Monatsende € 17, danach € 65) vorgeschrieben.
2. Ausnahme: bei einer Berichtigung der mBGM nach zwölf Monaten fallen Verzugszinsen in Höhe von 7,03 % ab 01.01.2025 an.
Die Summe aller Säumniszuschläge innerhalb eines Betragszeitraums darf € 1.075 nicht überschreiten.
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025
Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze wurden per 01.01.2025 angepasst, indem die Beträge des Jahres 2024 um jeweils € 10 erhöht wurden.

Pflegegeld wird ab 01.01.2025 um 4,6 % valorisiert

Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen
Seit dem Jahr 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen im Zeitraum von 2024 bis 2033 von bisher 60 Jahre auf 65 Jahre angehoben. Dies erfolgt in Halbjahresschritten abhängig vom Geburtsdatum.

PV-Beiträge für erwerbstätige Pensionisten
Ziel ist es, Pensionisten, die das Regelpensionsalter erreicht haben, weiter in den Arbeitsmarkt einzubeziehen. Um dies attraktiver zu gestalten, wurde ab 2024 die Übernahme der Pensionsversicherungsbeiträge im Ausmaß von 10,25 % des Dienstnehmeranteils durch den Bund für ein Entgelt bis zur monatlichen doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2025: € 1.102,20) eingeführt.
Damit wird ein geringer Zuverdienst von den zusätzlichen Beitragszahlungen des Dienstnehmers zur Pensionsversicherung entlastet. Der Dienstgeber hat diese Beiträge nicht einzubehalten. Sonderzahlungen sind von dieser Bestimmung nicht umfasst.
Bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten ist die Beitragsübernahme in Summe mit der zweifachen Geringfügigkeitsgrenze begrenzt. Darüber hinausgehende Beitragsteile hat der Versicherte bis zum 31.03. des Folgejahres zu entrichten.
Diese Maßnahme gilt (vorerst) bis Ende 2025.
Tabelle mit allen SV-Werten im Überblick zum Download
(Quelle: ÖGSW)
Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.
Foto: Wixmedien
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