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Voraussichtliche SV-Werte 2025


Hier finden Sie eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Werte für das kommende Jahr, wie z.B. die Höchstbeitragsgrundlage oder die Geringfügigkeitsgrenze. Für das Jahr 2025 beträgt die Aufwertungszahl 1,063. Daraus ergeben sich folgende veränderliche Werte (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung):



​Geringfügigkeitsgrenze monatlich

551,10 Euro

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe

​826,65 Euro

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

6.450,00 Euro (täglich 215,00 Euro)

​Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

12.900,00 Euro

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

7.525,00 Euro


Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2025:

bis 2.074,00 Euro

0 %

über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro

1 %

über 2.262,00 Euro bis 2.451,00 Euro

2 %

über 2.451,00 Euro

2,95 %


Ebenfalls angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

bis 2.074,00 Euro

0 %

über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro

1 %

über 2.262,00 Euro

1,15%


Monatliche Beitragsgrundlage

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten

1.037,70 Euro (täglich 34,59 Euro)

für Zivildiener

1.459,50 Euro (täglich 48,65 Euro)


Sonstige Werte

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener

6,85 Euro monatlich



Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt  stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien

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