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Termine April bis Juni 2025

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie nachfolgend eine Übersicht über wichtige steuerliche Termine von April bis Juni 2025.









APRIL 2025


01.04.2025:

  • Entfall der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

  • Erweiterung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos

  • Auslaufen der Bildungskarenz

  • Einführung einer vorläufigen Mietpreisbremse für 2025

  • Anhebung Gebühren für Wetteinsätze

  • Anhebung Tabaksteuer

  • Anhebung der Gerichtsgebühren um 23 %


30.04.2025:

  • Einreichung der Steuerklärungen 2024 in Papierform ohne steuerliche Vertretung

  • Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS

  • EU-OSS für das 1. Quartal 2025 - Meldung und Zahlung


MAI 2025


15.05.2025:

  • UVA für das 1. Quartal 2025 – Meldung und Zahlung


JUNI 2025


30.06.2025:

  • Einreichung der Steuerklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung

  • Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug: Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.06.2025 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung beträgt ebenfalls bis zu sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (analog der in der VO 279/1995), was damit begründet ist, dass die Vorsteuererstattung im Drittland nur bei Reziprozität zulässig ist.

  • Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KGs und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr.



Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Catherine Hughes

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