Termine April bis Juni 2025
- IG-TAX
- vor 2 Tagen
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Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie nachfolgend eine Übersicht über wichtige steuerliche Termine von April bis Juni 2025.
APRIL 2025
01.04.2025:
Entfall der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Erweiterung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
Auslaufen der Bildungskarenz
Einführung einer vorläufigen Mietpreisbremse für 2025
Anhebung Gebühren für Wetteinsätze
Anhebung Tabaksteuer
Anhebung der Gerichtsgebühren um 23 %
30.04.2025:
Einreichung der Steuerklärungen 2024 in Papierform ohne steuerliche Vertretung
Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS
EU-OSS für das 1. Quartal 2025 - Meldung und Zahlung
MAI 2025
15.05.2025:
UVA für das 1. Quartal 2025 – Meldung und Zahlung
JUNI 2025
30.06.2025:
Einreichung der Steuerklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug: Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.06.2025 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung beträgt ebenfalls bis zu sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (analog der in der VO 279/1995), was damit begründet ist, dass die Vorsteuererstattung im Drittland nur bei Reziprozität zulässig ist.
Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KGs und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Unsplash | Catherine Hughes
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