top of page

Splitter - wichtige Neuerungen

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • 22. Juni 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Juni 2023


Von Erhöhung der Kategorie-Mieten per

1. Juli 2023 bis hin zur steuerlichen Behandlung der außerordentlichen Gutschrift 2022 zum Teuerungsausgleich: Hier finden Sie wichtige Neuerungen auf einen Blick.





Erhöhung der Kategorie-Mieten per 01.07.2023


Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2022 insgesamt drei Mal die Kategoriebeträge erhöht. Aufgrund der anhaltend hohen Inflation im Jahr 2023 steht nun die vierte Erhöhung der Kategoriebeträge innerhalb von eineinhalb Jahren an. Die Erhöhung wird am 1. Juli 2023 mietrechtlich wirksam.


Übersicht: Gültige Kategoriebeträge in €/m²:

Eine Erhöhung kann frühestens ab dem 05.08.2023 wirksam werden. Der Vermieter muss dazu nach dem 01.07.2023 eine schriftliche Mitteilung senden, die spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin des nächsten Mietzinses beim Empfänger ankommen muss.


Hinweis: Die Kategoriebeträge gelten ausschließlich für Mietverträge, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen und zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden. Für Mietverträge nach 1994 gelten die Richtwerte, welche bereits mit 01.04.2023 erhöht worden sind.


Die Erhöhung der Kategoriebeträge wirkt sich jedoch indirekt auf alle Bestandsverhältnisse aus, da die in den Betriebskosten verrechnete Verwaltungskostenpauschale gem. § 22 MRG der Kategorie A entspricht. Es ist daher mit einer Erhöhung der Betriebskosten bei einem Großteil aller Bestandsverhältnisse zu rechnen.



Steuerliche Behandlung der außerordentlichen Gutschrift 2022 zum Teuerungsausgleich


In einer Anfragebeantwortung stellt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) klar, wie die außerordentliche Gutschrift für 2022 zu behandeln ist. Diese Gutschrift beträgt – abhängig von der Beitragsgrundlage - zwischen € 100 und € 500, die auf Basis des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) bzw. des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) im Jahr 2022 überwiesen bzw. angerechnet wurde. Beträgt das Einkommen im Jahr 2022 nicht mehr als € 24.500, ist die Gutschrift steuerfrei. Wird die Einkommensgrenze von € 24.500 überschritten, ist die Gutschrift (nur) der Einkommensteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die Gutschrift stellt keine Betriebseinnahme dar oder kürzt die Betriebsausgaben der Pflichtversicherung. Die Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch über die Datenschnittstelle im FinanzOnline.


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.


Foto: Unsplash | Thyla Jane

Comments


bottom of page