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Sachbezug bei Spezialfahrzeugen

Aktualisiert: 30. Mai 2023


Für Spezialfahrzeuge, bei denen aufgrund ihrer Ausstattung eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist, war lange Zeit kein Sachbezug anzusetzen. Diese Sachbezugsbefreiung wurde aber vom BMF mit dem Wartungserlass 2022 zu den Lohnsteuerrichtlinien eingeschränkt: Sie gilt nur noch für private Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.


Was gilt als Spezialfahrzeug?

"Normale" Klein-Lkws sind in der Regel keine Spezialfahrzeuge. Zur Kategorie der Spezialfahrzeuge gehören beispielsweise:

  • Pannenfahrzeuge von ÖAMTC oder ARBÖ,

  • Einsatzfahrzeuge

  • Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank

Eine sachbezugsfreie Nutzung dieser Spezialfahrzeuge wird ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte toleriert. Weitere Privatnutzungen begründen jedenfalls einen Sachbezugsansatz.


Genaue Dokumentation erforderlich

Falls ein Spezialfahrzeug anderweitig privat genutzt wird, ist der Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen. Zu Dokumentationszwecken empfiehlt es sich, Spezialfahrzeuge und deren Ausstattung zu fotografieren und vor der Überlassung eines Spezialfahrzeuges eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer abzuschließen.


In jedem Fall ist als Nachweis für die ausschließliche betriebliche Nutzung ein lückenloses und zeitnah geführtes Fahrtenbuch vorzulegen.


Bei Fragen rund um das Thema "Sachbezugswerte für Fahrzeuge" stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien

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