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Inflationsanpassung für 2025


Im Jahr 2022 wurde die sogenannte „Kalte Progression“ abgeschafft und gleichzeitig festgelegt, dass es eine jährliche Anpassung der Steuertarife sowie weiterer Steuergrenzbeträge an die Inflation geben wird.





Die Umsetzung erfolgt durch zwei Maßnahmen:

  1. automatische Inflationsanpassung in Höhe von zwei Dritteln der Inflationsrate

  2. zusätzliche Abgeltung des dritten Drittels auf Beschluss der Bundesregierung 


Neben der automatischen Anpassung der Tarifstufen um zwei Drittel sollen mit dem flexiblen Drittel Familien und Unternehmen entlastet werden. Konkret sind für das Jahr 2025 folgende Schritte geplant:


Inhalt:


Geplante Anpassung Einkommensteuertarif und Absetzbeträge

Eine zusätzliche Erhöhung der ersten fünf Tarifgrenzen um jeweils 0,5% zu der bereits automatischen Anpassung von rund 3,33% würde ab 01.01.2025 folgende neue Tarifgrenzen ergeben:

Tarifstufen

2024

2025

Steuersatz

1

bis 12.816 EUR

bis 13.308 EUR

0%

2

bis 20.818 EUR

bis 21.617 EUR

20%

3

bis 34.513 EUR

bis 35.836 EUR

30%

4

bis 66.612 EUR

bis 69.166 EUR

40%

5

bis 99.266 EUR

bis 103.072 EUR

48%

6

bis 1.000.000

bis 1.000.000 EUR

50%

Quelle: BMF, Stand 04.07.2024


  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge (u.a. 13. und 14. Monatsgehalt): Für die Tarif- und Freigrenzen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld soll eine automatische jährliche Progressionsabgeltung gelten.

  • Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sollen zu 100 % an die Inflationsrate angepasst werden.

  • Kinderzuschlag für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind.


Anpassung Reisekosten ab 01.01.2025

  • Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen: 30 Euro (bisher: 26,40 Euro); Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen: 17 Euro (bisher: 15 Euro)

  • Erhöhung Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder soll einheitlich 50 Cent (Pkw bisher: 42 Cent, Motorrad bisher: 24 Cent, Fahrrad bisher: 38 Cent) betragen

  • Kilometergeld Mitfahrer: 15 Cent (bisher: 5 Cent) für jede mitbeförderte Person

  • Anhebung des Kostenersatzes bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Dienstreisen: Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer sollen auf 50 Cent (bisher: 20 Cent) erhöht werden. Für die weiteren 250 Kilometer auf 20 Cent (bisher: 10 Cent). Jeder weitere Kilometer auf 10 Cent (bisher: 5 Cent)

  • Verdoppelung der Obergrenze beim Kilometergeld für Fahrräder auf 3.000 Kilometer (bisher: 1.500km)

  • Halbierung der Untergrenze für Fußgänger auf 1 Kilometer (bisher: 2km)


Neuregelung Sachbezug Dienstwohnungen ab 01.01.2025

  • Neuregelung des Sachbezugs für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche soll von 30m² auf 35m² erhöht werden. Gemeinschaftsräume sind künftig nicht mehr jedem einzelnen Bewohner zuzurechnen, sondern sollen nur noch anteilig zugerechnet werden.


Anhebung der Kleinunternehmergrenze ab 01.01.2025

  • geplante Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro sowohl für Umsatz- als auch für Einkommensteuerzwecke.


Die Gesetzwerdung des Maßnahmenpakets bleibt abzuwarten.


Ministerratsbeschluss zum Download:


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!


Foto: Wixmedien




 

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