Für Dienstgeber:innen sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria bis
5. Dezember 2023 zwingend erforderlich!
Nur so können e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden.
Dieser neue elektronische Identitätsnachweis soll einen sicheren Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft bieten.
Zwei Versionen zur Auswahl
Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:
ID Austria mit Vollfunktion: Nutzer:innen, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.
ID Austria mit Basisfunktion: Für jene Nutzer:innen, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Nutzer:innen der Bürgerkarte sowie Neukunden ohne Handysignatur müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen. Die ÖGK zählt nicht zu den Behörden und kann daher keine Registrierungen durchführen.
Weiterführende Informationen zur ID Austria finden Sie im Menüpunkt „ID Austria“ auf der Plattform oesterreich.gv.at
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter unter der Nummer +43 1 71123-884466.
Sie können sich bei allen Anliegen rund um die ID Austria auch per Mail an den Bürgerservice unter buergerservice.oegv@brz.gv.at wenden.
Bei Fragen unterstützt Sie unser Experte Martin Schmidt gerne.
Foto: Wixmedien
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