Obwohl nicht-kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht unter die neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht fallen, verlangen Geschäftspartner (wie beispielsweise Investoren, Banken und Großunternehmen) zunehmend mehr Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
Ein neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte KMU, der sogenannte VSME (Voluntary sustainability reporting standard for non-listed SMEs) soll auf diese Anforderungen eingehen und eine Berichterstattung mit verhältnismäßigem Aufwand ermöglichen.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die finale Fassung des Standards im Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt. Der Berichtsstandard richtet sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen, die zwar nicht in den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, aber dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmenspolitik bereitstellen möchten.
Vorteil: Eingrenzung der bereitzustellenden Informationen
Der VSME soll auch den „Trickle-Down-Effekt“ vermindern. Mit dem Begriff „Trickle-Down-Effekt“ werden jene indirekten Berichtspflichten bezeichnet, die auftreten, wenn große Unternehmen und/oder Kreditinstitute ihre Berichtspflichten an kleinere Unternehmen über die Offenlegungsverpflichtungen entlang der Wertschöpfungskette bzw. das Management der Finanzierungsrisiken weitergeben. Mit der Eingrenzung der bereitzustellenden Informationen soll ebenso eine Reduktion von Fragebögen und überbordenden Anfragen einhergehen.
Aufbau des VSME-Standards
Der VSME-Standard umfasst zwei Module. Ziel ist es, einen wesentlichen Teil der von den Geschäftspartnern angefragten Informationen abzubilden.
"Basic Module": Das Basismodul dient nicht nur als Zielsetzung für Kleinstunternehmen, sondern auch als Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen.
"Comprehensive Module": Das umfassendere Modul legt weitere Datenpunkte fest, die oftmals von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden.
Überblick über die beiden Module des VSME:
Basic Module | Comprehensive Module |
B1 Grundlegende Informationen | C1 - Strategie & Nachhaltigkeit |
B2 Relevante Richtlinien und Praktiken | C2 - Beschreibung relevanter Richtlinien & Praktiken |
Umwelt: | |
B3 - Energie und Treibhausgasemissionen | B3 um Scope 3 Emissionen ergänzen C3 - GHG Reduktionsziele und Klimatransition C4 - Klimarisiken |
B4 Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden | |
B5 - Biodiversität | |
B6 - Wasserverbrauch und -entnahme | |
B7 - Materialverbrauch, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement | |
Soziales: | |
B8 - Eigene Belegschaft | C5 Ergänzende Informationen zur Belegschaft C6 Richtlinien und Praktiken mit Blick auf die Menschenrechte C7 Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen |
B9 - Arbeitssicherheit und Gesundheit | |
B10 - Entlohnung, Tarifverhandlungen, Training | |
Unternehmenspolitik: | |
B11 - Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung | C8 Erlöse aus kritischen Sektoren |
C9 Gender Diversity in Leitungsebene |
Im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) wird der VSME nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen, da es sich bei ihm um einen freiwilligen Berichtsstandard handelt.
Sie haben noch Fragen zum VSME? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.
Foto: Wixmedien
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