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Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht für KMU


Obwohl nicht-kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht unter die neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht fallen, verlangen Geschäftspartner (wie beispielsweise Investoren, Banken und Großunternehmen) zunehmend mehr Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.


Ein neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte KMU, der sogenannte VSME (Voluntary sustainability reporting standard for non-listed SMEs) soll auf diese Anforderungen eingehen und eine Berichterstattung mit verhältnismäßigem Aufwand ermöglichen.


Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die finale Fassung des Standards im Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt. Der Berichtsstandard richtet sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen, die zwar nicht in den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, aber dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmenspolitik bereitstellen möchten.


Vorteil: Eingrenzung der bereitzustellenden Informationen

Der VSME soll auch den „Trickle-Down-Effekt“ vermindern. Mit dem Begriff „Trickle-Down-Effekt“ werden jene indirekten Berichtspflichten bezeichnet, die auftreten, wenn große Unternehmen und/oder Kreditinstitute ihre Berichtspflichten an kleinere Unternehmen über die Offenlegungsverpflichtungen entlang der Wertschöpfungskette bzw. das Management der Finanzierungsrisiken weitergeben. Mit der Eingrenzung der bereitzustellenden Informationen soll ebenso eine Reduktion von Fragebögen und überbordenden Anfragen einhergehen.


Aufbau des VSME-Standards

Der VSME-Standard umfasst zwei Module. Ziel ist es, einen wesentlichen Teil der von den Geschäftspartnern angefragten Informationen abzubilden.

 

  1. "Basic Module": Das Basismodul dient nicht nur als Zielsetzung für Kleinstunternehmen, sondern auch als Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen.

  2. "Comprehensive Module": Das umfassendere Modul legt weitere Datenpunkte fest, die oftmals von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden.


Überblick über die beiden Module des VSME:

Basic Module

Comprehensive Module

B1 Grundlegende Informationen

C1 - Strategie & Nachhaltigkeit

B2 Relevante Richtlinien und Praktiken

C2 - Beschreibung relevanter Richtlinien & Praktiken

Umwelt:


B3 - Energie und Treibhausgasemissionen

B3 um Scope 3 Emissionen ergänzen

C3 - GHG Reduktionsziele und Klimatransition

C4 - Klimarisiken

B4 Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden


B5 - Biodiversität


B6 - Wasserverbrauch und -entnahme


B7 - Materialverbrauch, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement


Soziales:


B8 - Eigene Belegschaft

C5 Ergänzende Informationen zur Belegschaft

C6 Richtlinien und Praktiken mit Blick auf die Menschenrechte

C7 Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen

B9 - Arbeitssicherheit und Gesundheit


B10 - Entlohnung, Tarifverhandlungen, Training


Unternehmenspolitik:


B11 - Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung

C8 Erlöse aus kritischen Sektoren


C9 Gender Diversity in Leitungsebene

Im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) wird der VSME nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen, da es sich bei ihm um einen freiwilligen Berichtsstandard handelt.


Sie haben noch Fragen zum VSME? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.


Foto: Wixmedien

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