top of page
AutorenbildIG-TAX

Energiekostenpauschale 2024


Zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Sie wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet und kann rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden.


Welche Voraussetzungen gelten für die Energiekostenpauschale?

Bei der Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist folgendes zu beachten:

  • Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als € 10.000 und weniger als € 400.000 Umsatz im Jahr 2023 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen sind: öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien).

  • Förderhöhe: pauschal zwischen € 167,50 und € 2.685, abhängig von Branche und Jahresumsatz.

  • Förderfähiger Zeitraum: Es werden drei unterschiedliche Zeiträume angeboten, unter denen der Antragssteller wählen kann:

> 01.01.2023 bis 31.12.2023


> 01.01.2023 bis 30.06.2023


> 01.07.2023 bis 31.12.2023


Förderfähig sind jene Zeiträume, für die kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss besteht.


Wie kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?

  • Unternehmen können zunächst mit einem Branchen-Check überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Einreichung erfüllen.

  • Anträge können vom 20.06.2024 bis 08.08.2024 gestellt werden. Die Einreichung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. Benötigt werden für die Antragstellung die ID-Austria, eine Registrierung im USP sowie die korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)

  • Ausführliche Informationen zur Energiekostenpauschale finden Sie hier:




  • Detaillierte Fragen werden in den "Frequently Asked Questions" (FAQ) beantwortet:




Für Fragen steht Ihnen auch die Telefon-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft unter +43 720 343 665 128 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.


Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie ebenfalls gerne.


Foto: Wixmedien


79 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Handwerkerbonus

Comments


bottom of page