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Aus für Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld ab April 2025

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • 20. März
  • 1 Min. Lesezeit

Eine der ersten Maßnahmen zur Budgetsanierung ist die Abschaffung von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Arbeitsrechtlich ist es zwar möglich, diese weiterhin mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, Weiterbildungsgeld sowie Bildungsteilzeitgeld laufen aber gemäß eines Nationalratsbeschlusses mit Ende März 2025 aus.



Übergangsregelungen

Damit schon begonnene bzw. bereits vereinbarte Bildungsmaßnahmen noch in Anspruch genommen werden können, gelten folgende Übergangsbestimmungen:


  • wenn der Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld spätestens mit 31.03.2025 begonnen hat, gelten diese Vereinbarungen weiterhin für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer oder

  • wenn Vereinbarungen über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit vorliegen, die bis 28.02.2025 abgeschlossen wurden und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31.05. 2025 beginnt, steht Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld zu.


Rücktrittsrecht

  • Im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) bleiben jene Bestimmungen, die die Bildungsteilzeit/Bildungskarenz regeln, weiterhin aufrecht (z.B. betreffend Urlaub, Sonderzahlungen, Abfertigung...)

  • Arbeitnehmer können allerdings von einer bis 31.03.2025 vereinbarten Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit zurücktreten, wenn aufgrund der Gesetzesänderung ein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann.


Detaillierte Informationen sowie Beispiele finden Sie hier:



Die Änderung des Weiterbildungsgeldes und der Bildungsteilzeit tritt voraussichtlich mit 01.04.2025 in Kraft (eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt, die Gesetzwerdung bleibt daher abzuwarten). Eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz wird erst im Jahr 2026 erwartet.


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.


Foto: Wixmedien



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